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Allgemeine Nutzungs- und Servicebedingungen

Präambel

Die Advertal GmbH, August-Bebel-Straße 3, 08412 Werdau (im Folgenden "ADVERTAL") bietet auf Grundlage der folgenden allgemeinen Nutzungs- und Servicebedingungen ein "Software as a Service"-Modell (SaaS-Modell) an, welches es dem Nutzer ermöglicht, Vertrieb und Marketing zu automatisieren. Neben der integrierten Nutzerverwaltung können optional ggfs. kostenpflichtige  Zusatzleistungen wie begleitende Beratungsdienstleistungensowie Dienstleistungen aus dem Bereich des Datenerwerbs und der Datenaufbereitung in Anspruch genommen werden.

Die Nutzung dieses Dienstes erfolgt auf der Grundlage der folgenden allgemeinen Nutzungs- und Servicebedingungen, welche für sämtliche zwischen dem Nutzer und ADVERTALabgeschlossenen Verträge gelten. Abweichende Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung.

Kunden im Sinne der vorliegenden AGB sind ausschließlich Unternehmer. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, mit der in Geschäftsbeziehung getreten wird und die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1. Vertragsgegenstand / Leistungsbeschreibung

1.1

Advertal räumt dem Nutzer eine Nutzungsmöglichkeit des SaaS-Dienstes über einen Internetzugang ein. Advertal stellt dabei die technische Möglichkeit zur Nutzung des Dienstes bereit.

Advertal stellt insofern eine Benutzer-Schnittstelle, die Datenverarbeitung sowie eine verschlüsselte Übertragung und verschlüsselten Zugriff auf die Daten zur Verfügung. Des Weiteren übernimmt Advertal die Speicherung und Sicherung der übermittelten Daten. Advertal wartet und pflegt die zur Nutzung des Dienstes erforderliche Infrastruktur (Software).

1.2

Advertal stellt insofern eine Benutzer-Schnittstelle, die Datenverarbeitung sowie eine verschlüsselte Übertragung und verschlüsselten Zugriff auf die Daten zur Verfügung. Des Weiteren übernimmt Advertal die Speicherung und Sicherung der übermittelten Daten. Advertal wartet und pflegt die zur Nutzung des Dienstes erforderliche Infrastruktur (Software).

Über eine Unterbrechung des Services wegen geplanter Down-Zeit wird der Nutzer rechtzeitig im Voraus (per E-Mail) informiert.

1.3

Aufgrund technischen Fortschritts, Leistungsoptimierung und/oder neuen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen kann eine Leistungsänderung nach Vertragsschluss notwendig werden. Advertal behält sich das Recht solcher Änderungen vor, soweit sie dem Nutzer zumutbar sind. Über wesentliche Leistungsänderungen informiert Advertal den Nutzer rechtzeitig.

1.4

Die Anbindung an das Internet, die Netzwerkverbindung sowie eine funktionierende Hard- und Software auf Seiten des Nutzers liegt im Verantwortungsbereich des Nutzers und ist nicht Vertragsgegenstand.

1.6

- allgemeine Marketing- und Vertriebsberatung

2. Vertragsschluss

2.1

Ein kostenpflichtiger Dienstleistungsvertrag über die Nutzung des von Advertal angebotenen Services kommt mit Advertal GmbH, August-Bebel-Straße 3, 08412 Werdau über einen Direktvertrieb außerhalb des Webinterfaces zustande.

Über die von Advertal zur Verfügung gestellte Schnittstelle (kundeneigene Webseite oder Subdomain) kann der Nutzer nach Vertragsschluss sowie erfolgter Registrierung/Freischaltung den Service im Rahmen des gewählten Preismodells nutzen.

2.2

Eine Nutzung des Services darf grundsätzlich nur durch die im Vertrag angegebene Person erfolgen. Zur Nutzung berechtigt sind darüber hinaus auch Arbeitnehmer oder andere vom Nutzer Beauftragte. Sofern der Nutzer einen Vertrag im Namen einer Firma oder juristischen Person abschließt, sichert er die Befugnis hierzu zu und stellt sicher, dass diese Personen die vorliegenden Bedingungen einhalten. Eine Weitergabe der Nutzungsmöglichkeit an Dritte Personen, die außerhalb des Unternehmens des Nutzers stehen, ist nicht gestattet.

2.3

Die im Rahmen des Anmelde- und/oder Bestellvorgangs getätigten Angaben müssen wahrheitsgemäß (richtig und aktuell) getätigt werden.

2.4

Soweit Vertragsgegenstand Beratungsdienstleistungen sind, schuldet Advertal nicht die Lieferung eines Werkes, d.h. ein Erfolg wird nicht versprochen.

2.5

Der Nutzer ist im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Mitwirkung verpflichtet. Er wird die erforderlichen Mitwirkungshandlungen auf erstes Anfordern von Advertal unverzüglich erbringen.

3. Zugangsdaten / Pflichten des Nutzers

3.1

Die für die Nutzung des Services erforderlichen Zugangsdaten und Benutzerechte werden dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu verwahren, insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und so Missbrauch und/oder Verlust zu vermeiden. Wird dem Nutzer eine unberechtigte Nutzung bekannt, ist er verpflichtet, dies Advertal unverzüglich mitzuteilen.

3.2

Die für die Nutzung des Services erforderlichen Zugangsdaten und Benutzerechte werden dem Nutzer zur Verfügung gestellt. Der Nutzer ist verpflichtet, die Zugangsdaten sicher zu verwahren, insbesondere vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen und so Missbrauch und/oder Verlust zu vermeiden. Wird dem Nutzer eine unberechtigte Nutzung bekannt, ist er verpflichtet, dies Advertal unverzüglich mitzuteilen.

Der Nutzer verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte oder Daten hochzuladen, fremde Schutz- und/oder Urheberrechte zu verletzen sowie Daten vor Versendung auf schädliche Inhalte, insbesondere Viren, zu überprüfen.

3.3

Sofern der Nutzer durch Advertal Kontaktdaten Dritter zu Marketingzwecken erhält, ist der Nutzer für die gesetzeskonforme Verwendung dieser Daten selbst verantwortlich. Sollte der Nutzer durch Dritte wegen der nicht gesetzeskonformen Verwendung der durch Advertalerlangten Daten in Anspruch genommen werden, kann der Nutzer Advertal hierfür nicht in Regress nehmen.

3.4

Wir weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die gelieferten Telefonnummern aus öffentlichen Quellen stammen und daher kein Opt-In besitzen. Nach § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG muss bei Anrufen an Gewerbetreibende ein mutmaßliches Einverständnis für einen Telefonanruf vorliegen. Für die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist der Nutzer selbst verantwortlich.

Der Nutzer stellt Advertal von jeglichen Ansprüchen Dritter inkl. angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die aufgrund rechtswidriger oder nicht vertragsgemäßer Nutzung des SaaS-Dienstes entstehen.

3.5

Advertal ist berechtigt, Konten, die über einen längeren Zeitraum nicht genutzt werden, inaktiv zu stellen und diese ggfls. nach entsprechendem Hinweis endgültig zu löschen.

4. Urheberrechte / Lizenzgewährung / Referenzen

4.1

Sämtliche Inhalte des angebotenen SaaS-Dienstes unterliegen in Gänze dem Urheberrecht von Advertal. Advertal behält sich insofern alle Rechte vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden.

4.2

Advertal räumt dem Nutzer eine einfache, nicht exklusive, nicht übertragbare, auf die Vertragslaufzeit begrenzte Lizenz zur Nutzung des SaaS-Dienstes im Rahmen der durch den Nutzer ausgewählten Spezifikationen ein.

Die Lizenz berechtigt ausschließlich zur Verarbeitung der eigenen (Unternehmens-)Daten mit dem SaaS-Dienst. Dem Nutzer ist es ausdrücklich untersagt, den SaaS-Dienst zu nutzen,

a. sofern und soweit der Nutzer ein Konkurrent von Advertal ist oder diesem zugehört,

b. um eine Analyse oder Leistungsvergleiche anzustellen,

c. um eigene, ähnliche Produkte zu entwickeln.

Soweit urheberrechtliche Belange Dritter betroffen werden, räumt Advertal dem Nutzer diesbezüglich ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Nutzungsrecht ein.

4.3

Ermöglicht der Nutzer Dritten die Nutzung des SaaS-Dienstes außerhalb dieser Bestimmungen, hat er Schadensersatz mindestens in der Höhe, die angefallen wäre, wenn der Dritte einen Vertrag abgeschlossen hätte, zu leisten.

4.4

Advertal erhält das Recht, den Namen, Marken und Logos des Nutzers während und nach der Vertragslaufzeit zu Referenzzwecken auf Werbematerial sowie Internet- und Social Media-Präsenzen als Referenz zur Bewerbung des Angebotes von Advertal zu nutzen. Insoweit erhält Advertal von dem Nutzer eine einfache und nicht übertragbare Lizenz.

5. Vertragslaufzeit / Beendigung des Vertrages

5.1

Der Nutzer erhält spätestens bei Vertragsschluss sämtliche Vertragsunterlagen ausgehändigt,aus denen sich Vertragslaufzeit, gewählter Tarif und Kündigungsfristen ergeben. Soweit in den Angeboten nicht etwas anderes bestimmt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um 6 weitere Monate, wenn dieser nicht mindestens zwei Monate vor Vertragsende gekündigt wird.

5.2

Unabhängig von den vertraglichen Kündigungsfristen bleibt das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor,

a. wenn gegen wesentliche Vertragsverpflichtungen verstoßen wird und der Verstoß nach Hinweis durch den jeweils anderen Vertragspartner nicht innerhalb angemessener Frist abgestellt wird.

b. über das Vermögen des jeweils anderen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet worden ist oder die Eröffnung unmittelbar bevorsteht.

Die Kündigung bedarf mindestens der Textform.

5.3

Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses besteht sowohl für Advertal als auch für den Nutzer die Verpflichtung einer ordnungsgemäßen Abwicklung. Advertal ist berechtigt, nach Ablauf von 30 Tagen nach Vertragsbeendigung die Daten des Nutzers unwiederbringlich zu löschen. Auf diese Löschung wird der Nutzer per E-Mail hingewiesen.

6. Vergütung

6.1

Die für die Nutzung des SaaS-Dienstes anfallenden Entgelte berechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen, welche sich aus den Vertragsunterlagen und den entsprechenden, dem Kunden ausgehändigten, Preislisten ergeben.

6.2

Die für die Nutzung des SaaS-Dienstes anfallenden Entgelte berechnen sich nach den jeweils gültigen Preisen, welche sich aus den Vertragsunterlagen und den entsprechenden, dem Kunden ausgehändigten, Preislisten ergeben.

6.3

Die dem Nutzer zur Verfügung stehenden Zahlungsmöglichkeiten ergeben sich aus dem Bestellprozess.

6.4

Für durch den Nutzer zu vertretende Rücklastschriften oder nicht gedeckte Kreditkarten fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 7,50 Euro an. Dem Nutzer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

6.5

Fällige Zahlungen für die Nutzung der Dienste von Advertal sind monatlich im Voraus, spätestens bis zum dritten Werktag eines Monates zu zahlen, sofern in den Vertragsunterlagen nicht etwas anderes bestimmt ist.

7. Mängel

7.1

Advertal gewährleistet die Erbringung der Leistungen entsprechend den allgemeinen Branchenstandards während der vereinbarten Laufzeit zu den vereinbarten Bedingungen. Hierunter ist die normale Nutzung unter normalen Umständen zu verstehen.

7.2

Advertal übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Produkte den Anforderungen oder Erwartungen des Nutzers entsprechen. Insbesondere gewährleistet Advertal keine Leistungsverbesserungen, Umsatzsteigerungen o.ä. auf Seiten des Nutzers.

7.3

Advertal leistet keine Gewähr dafür, dass die Verwendung der gelieferten Kontaktdaten rechtlich zulässig ist. Für die Verwendung der gelieferten Daten in Einklang mit der Rechtsprechung sowie dem Gesetz ist der Nutzer selbst verantwortlich.

7.4

Advertal garantiert nicht und schuldet nicht eine jederzeitige Verfügbarkeit. Eine Nichtverfügbarkeit aufgrund der geplanten Down-Zeit begründet keinen Minderungsanspruch.

7.5

Sofern und soweit der SaaS-Dienst aus technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse wie Aufruhr, Feuer, Hochwasser, Terror, Naturkatastrophen, Pandemien, kriegerischen Auseinandersetzungen, bewaffneten Konflikten oder Ausfall von Kommunikationsnetzwerken ausfällt, sind die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten befreit. Solche Umstände teilen sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich mit.

7.6

Ratschläge oder Informationen, die der Nutzer im Rahmen einer Support-Anfrage erhält, begründen – soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart – keine Gewährleistungsrechte.

7.7

Die Ausschlüsse 7.3 – 7.5 beeinträchtigen nicht die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, die vertraglich nicht abänderbar oder abdingbar sind.

8. Haftung

8.1

Eine verschuldensunabhängige Haftung von Advertal für bereits bei Vertragsschluss vorhandene Mängel ist ausgeschlossen.

8.2

Die Haftung von Advertal für Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist bei eigenem Verschulden sowie bei Verschulden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

8.3

Advertal haftet bei Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Abgabe einer Garantie oder bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.4

Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf die Schäden begrenzt, die bei Vertragsschluss typisch und vorhersehbar waren. Gleiches gilt für die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, diesbezüglich ist die Haftung von Advertal auf einen Höchstbetrag der Vergütung der Mindestvertragslaufzeit im Zeitpunkt des schadensverursachenden Ereignisses begrenzt.

8.5

Eine Haftung von Advertal wegen höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse gem. Ziff. 7.5 ist ausgeschlossen. Advertal haftet nicht für Schäden, welche durch Störungen an Telefonleitungen, Servern und sonstigen Einrichtungen entstehen, die nicht im Verantwortungsbereich von Advertal liegen. Advertal haftet nicht für Datenverlust und -wiederherstellung aufgrund solcher Ausfälle.

8.6

Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Advertal.

9. Datenschutz

9.1

Der Kunde übermittelt Daten im Rahmen oder bei Gelegenheit der Nutzung des SaaS-Dienstes auf eigene Gefahr. Der Nutzer versichert, dass er zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten berechtigt ist und stellt Advertal im Falle eines Verstoßes von Ansprüchen Dritter frei.

9.2

Der Kunde ist für die Einhaltung des Datenschutzes in seinem eigenen Unternehmen selbst verantwortlich und wird die Nutzer über eine eigene Datenschutzerklärung entsprechend informieren.

10. Geheimhaltungsvereinbarung

10.1

Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Geheimhaltungsvereinbarung sind das Bestehen und der Inhalt dieser Geheimhaltungsvereinbarung sowie alle Informationen, die von einem der Vertragspartner oder beiden Vertragspartnern ausdrücklich und in Textform, sowie mündlich als vertraulich bezeichnet wurden;zu den nach dem Geschäftsgeheimnisgesetz geschützten Informationen gehören, insbesondere Know-how, Design/Gestaltung, technische Ausführung sowie die Idee des Produktes;durch gewerbliche oder andere Schutzrechte geschützt sind, z.B. Entwurfsmaterial, Zeichnungen, Abmessungen, Schutzrechtsanmeldungen, gleich ob bereits eingereicht oder geplant;unter eine gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflicht fallen oder von ähnlicher Natur im Hinblick auf die Schutzbedürftigkeit sind, z.B. Bankgeheimnis und Datenschutz;bei denen sich das Geheimhaltungsinteresse des offenbarenden Vertragspartners aus der Natur der Informationen gibt;Unter den Begriff der „Information“ im vorgenannten Sinne fallen sowohl die Daten an sich als auch die mit den Daten versehenen Datenträger sowie Aufzeichnungen, Korrespondenz und (fern)mündlicher Austausch.Nicht unter den Begriff der vertraulichen Information fallen solche Informationen, die öffentlich bekannt sind;nach schriftlicher Erklärung des offenbarenden Vertragspartners auf Verzicht des Schutzes veröffentlicht werden;dem empfangenden Vertragspartner auf anderem Wege als durch den offenbarenden Vertragspartner bekannt wurden, wenn und soweit hierbei durch niemanden eine Geheimhaltungspflicht verletzt wurde. Derjenige Vertragspartner, der sich auf eine der vorstehenden Ausnahmen beruft, hat im Zweifelsfall deren Vorliegen zu beweisen.

10.2

Dem Nutzer wird eingeräumt, die Informationen in der Art und Weise zu benutzen, wie dies zur Durchführung der Zusammenarbeit zweckmäßig und üblich ist. Erhaltene Informationen dürfen von dem Nutzer nur an diejenigen angestellten Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden, die in die Zusammenarbeit einbezogen sind, und zwar nur in dem Maße, wie dies der Aufgabenstellung des Mitarbeiters im Rahmen der Zusammenarbeit entspricht. Externen Beratern des Nutzers dürfen Informationen zur Verfügung gestellt werden, soweit diese Berater einer Berufsverschwiegenheitspflicht unterliegen und die Zur-Verfügung-Stellung für die Zusammenarbeit notwendig und zweckmäßig ist. Informationen dürfen übrigen Dritten dann überlassen werden, wenn der offenbarende Vertragspartner dem zuvor schriftlich zugestimmt hat. Ist der Dritte mit dem empfangenden Vertragspartner ein verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG und ist seine Einbeziehung für das Projekt notwendig und zweckmäßig, darf der andere Vertragspartner die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund verweigern. Etwaige gesetzliche oder auf behördliche Anordnung beruhende Offenbarungspflichten der Vertragspartner bleiben hiervon unberührt. Der Nutzer darf Schutzrechte an den vertraulichen Informationen von Advertal nicht nutzen, verwerten und/oder solche beantragen oder schaffen, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart worden ist.

10.3

Der Nutzer schützt und sichert die vertraulichen Informationen mit der erforderlichen Sorgfalt, zumindest aber mit der Sorgfalt, mit welcher er eigene vergleichbare Informationen schützt. Informationen werden zur Verwaltung gesichert, dass Missbrauch und unbefugte Kenntnisnahme ausgeschlossen sind. Advertal kann vom Nutzer verlangen, dass eine Kenntnis nehmende Person schriftlich zur Verschwiegenheit nach Maßgabe dieser Geheimhaltungsvereinbarung verpflichtet wird und dass diesAdvertal im Voraus nachgewiesen wird. Der Nutzer unterrichtet den übertragenen Vertragspartner unverzüglich und schriftlich, wenn er Kenntnis oder auch nur den Verdacht einer bevorstehenden oder stattgefundenen Verletzung der Geheimhaltungsinteressen von Advertal hat. Hierunter fallen auch Erkenntnisse oder Verdachtsmomente außerhalb der Zusammenarbeit in diesem Projekt. Jeder Vertragspartner unterrichtet unverzüglich den jeweils anderen Vertragspartner in einem Fall von einer gesetzlichen oder auf behördliche Anordnung beruhenden Offenbarungspflicht.

10.4

Verletzt der Nutzer Pflichten nach den vorstehenden Regelungen, hat er Advertal für jeden Pflichtverstoß unter Verzicht auf die Einrede des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Die Höhe der Vertragsstrafe wird nach billigem Ermessen bestimmt, welche durch ein zuständiges Gericht auf Billigkeit hin überprüfbar ist. Die Vertragsstrafe beträgt jedoch mindestens 25.000,00 Euro und höchstens 1.000.000,00 Euro.

10.5

Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Verpflichtungen aus der vorliegenden Geheimhaltungsvereinbarung dauerhaft auch über das Ende der Vereinbarung hinaus.

11. Schlussbestimmungen

11.1

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder sind der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Krefeld.

11.2

Vertragssprache ist Deutsch.

11.3

Sollte eine Bestimmung in diesem Vertrag unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

11.4

Bestimmungen der Advertal hinsichtlich Zahlungsziele und -methoden, Vertragslaufzeiten, Mitwirkungspflichten etc., die in den Angeboten der Advertal vorgegeben werden, gehen etwaigen entgegenstehenden Regelungen in diesen Allgemeinen Nutzungs- und Servicebedingungen vor, sollten sie sich widersprechen. Andernfalls ergänzen sich diese.